Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen

BUENOS DIAS MEXICO


Lieber Reisegast,

Wir bitten Sie vor Abschluss des Reisevertrages unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen sorgfältig zu lesen, da diese automatisch Bestandteil des mit uns geschlossenen Reisevertrages sein werden.


1. Abschluss des Reisevertrages

Mit Bestätigung der Buchung des von Buenos Días México (im Folgenden RV genannt) unterbreiteten Reiseangebots per Email, Telefon, Fax oder persönlich unterbreitet der Kunde dem RV ein verbindliches Angebot zum Vertragsabschluß. Der Reisevertrag kommt dann zustande, wenn der RV das Angebot durch die Buchungsbestätigung annimmt.
Weicht der Inhalt der Bestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot des RV vor, an das er für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Reisende innerhalb der Bindungsfrist dem RV die Annahme erklärt.

2. Bezahlung

Mit Erhalt der Buchungsbestätigung ist, soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart, eine Anzahlung von 30% des Reisepreises fällig. Weitere Zahlungen werden, soweit kein anderer Zahlungstermin vereinbart wurde, 30 Tage vor Reiseantritt ohne nochmalige Aufforderung fällig.

3. Leistungs- und Preisänderung

3.1 Änderungen einzelner Reiseleistungen des vereinbarten Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die von dem RV nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Im Falle einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Reisende berechtigt, ohne Kosten vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn der RV in der Lage ist, Ihnen eine solche Reise ohne Mehrpreis anzubieten.
3.2 Der RV behält sich vor, den im Reisevertrag vereinbarten Preis im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Flughafengebühren oder Änderung von Wechselkursen entsprechend zu ändern.
Eine Erhöhung ist nur zulässig, sofern zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsabschluss für den RV nicht vorhersehbar waren. Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises wird der Reisende unverzüglich informiert. Bei Preiserhöhungen von mehr als 5% ist der Reisende berechtigt, ohne Kosten vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn der RV in der Lage ist, Ihm eine solche ohne Mehrpreis anzubieten.

4. Rücktritt durch den Kunden

Der Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn von dem Reisevertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim RV. Tritt der Reisende vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, so kann der RV Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für seine Aufwendungen verlangen. Bei der Berechnung des Ersatzes sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich möglich anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen zu berücksichtigen. Der RV kann diesen Ersatzanspruch unter Berücksichtigung der nachstehenden Gliederung nach der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn einsehen. Dem Reisenden steht in allen Fällen frei, nachzuweisen, dass ein Schaden nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist.

bis 60 Tage vor Reiseantritt 10% d. Reisepreises
59 – 30 Tage 25% d. Reisepreises
29 – 15 Tage 40% d. Reisepreises
14 – 7 Tage 60% d. Reisepreises
06 – 1 Tag 75% d. Reisepreises
ab Tag des Abfluges 85% d. Reisepreises
Im Einzelfall können auch höhere Stornokosten als obige Sätze bis zu 100% des Reisepreises in Ansatz gebracht werden, wenn diese vom RV konkret nachgewiesen werden. Der Reisende übernimmt vom RV bereits aufgewendete Kosten, die ihm nich zurückerstattet werden können.

5. Umbuchung und Ersatzteilnehmer

Im Falle einer Umbuchung (Änderung hinsichtlich Reisetermin, Ort, Reiseantritt, Reiseziel, Unterkunft oder Beförderungsart) gelten die gleichen Bestimmungen wie beim Rücktritt durch den Kunden. Eine Umbuchung ist als neuer Reisevertrag zu betrachten. Bei geringfügigen Änderungen berechnet RV dem Reisenden nur eine Umbuchungsgebühr von 25 EUR pro Person.

Bis Reisebeginn kann der Reisende verlangen, dass statt er ein Dritter die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag übernimmt. Der RV kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Vertag ein, so haften er und der Reisende dem Reiseveranstalter als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten. Bei Flugleistungen richtet sich die Akzeptanz eines Dritten nach den jeweiligen Bestimmungen der Fluggesellschaft.

6. Rücktritt durch den Veranstalter

6.1 Wird eine ausgeschriebene Mindestteilnehmerzahl bis zu 4 Wochen vor dem vorgesehenen Abreisedatum nicht erreicht, ist der RV berechtigt, die Reise abzusagen. Auf den Reisepreis geleistete Zahlungen werden unverzüglich erstattet. Der Reisende kann die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn der RV in der Lage sind, eine solche ohne Mehrpreis anzubieten.

6.2 Der RV hat auch ein Recht auf Rücktritt vom Reisevertrag, wenn der Reisende die Durchführung der Reise trotz Abmahnung durch den RV nachhaltig stört oder wenn er sich in einem solchen Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages ohne Einhaltung einer Frist gerechtfertigt ist. Kündigt der RV, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis. Mögliche Mehrkosten für die Rückbeförderung trägt der Reisende selbst. Er muss sich aber den Wert ersparter Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt, einschließlich der ihm von Leistungsträgern erstatteten Beträge.
6.3 Wenn die Durchführung der Reise wegen unvorhergesehener höherer Gewalt wie innere Unruhen, Krieg, Streik, Naturkatastrophen usw. erschwert oder beeinträchtigt wird, können sowohl der RV als auch der Reisende den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so kann der Veranstalter für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringende Leistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Der RV hat, soweit möglich, für den Rücktransport zu sorgen. Die entstehenden Mehrkosten tragen beide Parteien zur Hälfte. Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Reisenden zur Last.

7. Nicht in Anspruch genommene Leistung

Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Abreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen nicht in Anspruch, so besteht kein Anspruch des Reisenden auf anteilige Erstattung des Reisepreises. Der RV wird sich jedoch bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.

8. Haftung

8.1. Der RV haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger, die Richtigkeit der Leistungsbeschreibungen und das ordnungsgemäße Erbringen der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen.
8.2. Unsere Haftung aus dem Reisevertrag für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird, oder soweit wir allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich sind.
8.3. Für Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haften wir bis zur Höhe des dreifachen Reisepreises.
8.4. RV haftet nicht für Leistungen, die Sie direkt vor Ort gebucht und in Anspruch genommen haben (z.B. Ausstellungen, Veranstaltungen, Konzertbesuche usw.). In diesem Falle gelten die Vertragsbedingungen des Veranstalters dieser Leistung.
8.5. Soweit Einzelleistungen in Reiseausschreibung und Buchungsbestätigung ausdrücklich als vermittelte Fremdleistungen gekennzeichnet sind, haftet der RV lediglich für die Verletzung von Vermittlerpflichten, nicht für die vermittelte Leistung selbst. Dies gilt auch für vermittelte Flüge. Die Haftung des RV für den Erfüllungsgehilfen ist dem Grunde und der Höhe nach begrenzt auf deren eigene Haftung.

9. Mitwirkungspflicht

Der Reisende ist verpflichtet, bei evtl. auftretenden Leistungsstörungen alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und evtl. Schäden abzuwenden oder gering zu halten. Der Kunde ist insbesondere verpflichtet, etwaige Beanstandungen unverzüglich der vom RV beauftragten Reiseleitung oder der örtlichen Agentur anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Ansprüche des Reisenden entfallen nur dann nicht, wenn die dem Reisenden obliegende Mängelanzeige unverschuldet unterbleibt oder wenn die Mängelanzeige entbehrlich war.

10. Gewährleistung

10.1. Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, kann der Reisende innerhalb einer angemessenen Frist Abhilfe verlangen. Der RV kann auch in der Weise Abhilfe schaffen, in dem er eine gleichwertige Ersatzleistung erbringt. Der RV kann Abhilfe verweigern, wenn sie unverhältnismäßig hohen Aufwand erfordern.
10.2. Bei Mängeln kann der Reisepreis gemindert werden. Dieser Anspruch entfällt jedoch wenn der Reisende es schuldhaft unterlässt den Mangel anzuzeigen. Beanstandungen nimmt die Reiseleitung, die Partneragentur oder der Leistungsträger (z.B. das Hotelmanagement, Transfer-Unternehmen) vor Ort entgegen um Abhilfe zu schaffen. Sie können den RV selbst auch direkt per Email, Fax oder Telefon kontaktieren.
10.3. Verlust von Gepäck oder Schäden sind bei Flugreisen bei der ausführenden Fluggesellschaft über eine Schadensanzeige (P.I.R.) an Ort und Stelle zu reklamieren. Für den Verlust bzw. die Beschädigung von Wertgegenständen übernehmen wir keine Haftung.
10.4.Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet der RV innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so können Sie im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag im eigenen Interesse und aus Beweissicherungsgründen – zweckmäßig durch schriftliche Erklärung – kündigen. Dasselbe gilt, wenn Ihnen die Reise infolge eines Mangels aus wichtigem, uns erkennbaren Grund nicht zuzumuten ist. Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist, vom RV verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse seitens des Reisenden gerechtfertigt wird. Der Reisende schuldet dem RV dann den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenden Teil des Reisepreises, sofern diese Leistungen nicht völlig wertlos waren.
Überdies kann der Reisende unbeschadet der Minderung oder der Kündigung Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel der Reise beruht auf einem Umstand, den der RV nicht zu vertreten hat.

11. Ausschlussfrist und Verjährung

Reisevertragliche Ansprüche mit Ausnahme von Ansprüchen aus unerlaubter Handlung hat der Reisende innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber dem RV geltend zu machen. Nach Ablauf dieser Frist kann der Reisende Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist. Die Ansprüche des Reisenden aus dem Reisevertrag mit Ausnahme von Ansprüchen aus unerlaubter Handlung, verjähren nach einem Jahr ab dem vertraglich vorgesehenen Vertragsende. Dies gilt insbesondere auch für Ansprüche aus der Verletzung von vor- und nachvertraglichen Pflichten und den Nebenpflichten aus dem Reisevertrag. Ansprüche aus unerlaubter Handlung unterliegen der gesetzlichen Verjährungsfrist. Schweben zwischen dem Reisenden und dem RV Verhandlungen über geltend gemachte Ansprüche oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt bis der Reisende oder der RV die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein.

12. Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen

Der Reisende ist für die Einhaltung der geltenden Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Lasten des Reisenden es sei denn sie sind durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation bedingt. Bitte informieren Sie sich unbedingt im Voraus. Einige Tipps und Vorschriften finden Sie auch auf unserer Seite.

 13. Gerichtsstand

Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem Reisenden und dem RV findet ausschließlich mexikanisches Recht Anwendung. Der Gerichtsstand für Klagen seitens des Reisenden ist Santiago de Querétaro, Mexiko. Für Klagen des RV gegen den Reisenden ist der Wohnsitz des Reisenden maßgebend. Für Klagen des RV gegen Reisende, bzw. Vertragspartner des Reisevertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind die Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz des RV vereinbart. Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht, wenn und insoweit sich aus vertraglich unabdingbaren Regelungen internationaler Abkommen, die auf den Reisevertrag zwischen dem Reisenden und dem RV anwendbar sind, etwas anderes zugunsten des Reisenden ergibt oder wenn und insoweit auf den Reisevertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen im Mitgliedstaat der EU, dem der Reisende angehört, für den Reisenden günstiger sind als die obigen Regelungen oder die entsprechenden mexikanischen Vorschriften.

14. Allgemeine Bestimmungen und Datenschutz

14.1. Der Empfänger der Reiseunterlagen ist verpflichtet, seine empfangenen Unterlagen umgehend auf die Richtigkeit der Ausstellung (Name, Reisedaten, Reiseziel etc.) zu überprüfen und bei fehlerhafter Ausstellung sofort zu reklamieren. Für Druck- und Rechenfehler kann nicht gehaftet werden.
14.2. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.
14.3. Die Erhebung und Verarbeitung aller personenbezogenen Daten erfolgt nach den deutschen gesetzlichen Datenschutzbestimmungen. Es werden nur solche Daten erhoben und an Partner weitergeleitet, die zur Abwicklung Ihrer Reise notwendig sind.
15. Reiseversicherungen
Reiseversicherungen sind im Reisepreis nicht enthalten. Wir empfehlen dringend den Abschluss einer Reiserücktrittskosten-Versicherung sowie eine Reisekrankenversicherung mit Rücktransport.
Für Ihre Sicherheit empfehlen wir das ‚Rundumsorglos-Paket‘ inklusive Reiserücktrittskosten-Versicherung und 24 Std. Notruf-Service wie die von Travel Secure. Bei Aktivreisen empfehlen wir den Abschluss einer Sport-Unfall-Versicherung.

Cookie Consent mit Real Cookie Banner